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   LG Frankfurt/Main, 07.09.1999 - 2/11 S 135/99, 2-11 S 135/99   

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https://dejure.org/1999,5433
LG Frankfurt/Main, 07.09.1999 - 2/11 S 135/99, 2-11 S 135/99 (https://dejure.org/1999,5433)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.1999 - 2/11 S 135/99, 2-11 S 135/99 (https://dejure.org/1999,5433)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 1999 - 2/11 S 135/99, 2-11 S 135/99 (https://dejure.org/1999,5433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung - Einsichtspflicht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung; Nebenkostenabrechnung; Kopie; Rechnungslegungspflicht; Einsichtsrecht; Belegkopie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 259 § 535 § 536; MHG § 4
    Vorlage von Belegen zur Nebenkostenabrechnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 259 § 535 § 536 ; MHG § 4
    Vorlage von Belegen zur Nebenkostenabrechnung

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 27
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 10 U 193/92
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.1999 - 11 S 135/99
    Ist dem Mieter aber die Einsichtnahme in die Originalbelege zumutbar, erfüllt der Vermieter seine Einsichtspflicht mit der Gewährung dieser Einsichtnahme (OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411).
  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Dieser Auffassung ist nicht zu folgen (so auch LG Frankfurt am Main, NZM 2000, 27; LG Köln, NZM 2001, 617; LG Zwickau, WuM 2003, 271; Palandt/Weidenkaff, aaO; vgl. für die Gewerberaummiete OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411 f.).
  • AG Bremen, 02.04.2004 - 7 C 295/03

    Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zweier Betriebskostenabrechnungen zur

    - LG Frankfurt vom 07.09.1999 -2/11 S 135/99 -, WM 99, 576; NZM 00, 27; ZMR 99, 764; Anm.

    Mit dem Landgericht Frankfurt (Urt.v. 7. September 1999, NZM 2000, S. 27) ist davon auszugehen, dass der Vermieter seine Verpflichtung zur Einsichtseinräumung mit der Gewährung der Einsichtnahme in die Originalbelege erfüllt (vgl. so entsprechend bereits: Oberlandesgericht Düsseldorf, WuM 1993, S. 411) und eine Übersendung von Belegkopien lediglich einen sekundären Hilfsanspruch des Mieters für solche Fälle darstellt, in denen die tatsächliche Vorlage der Originalbelege untunlich erscheint.

    So entsprechend auch die Ansicht des LG Köln (Urt.v. 10. Januar 2001, NZM 2001, S. 617; hierbei unter ausdrücklicher Abgrenzung zur NMV ), des LG Zwickau (Urt.v. 6. Dezember 2002, WuM 2003, S. 271), wobei das LG Zwickau einen Fall der Unzumutbarkeit gerade auch dann nicht annimmt, wenn sich der Mieter durch einen Mieterverein vertreten lässt, des LG Frankfurt (Urt.v. 7. September 1999, WuM 1999, S. 576) und des LG Hamburg (Urt.v. 8. Februar 2000, WuM 2000, S. 197).

  • LG Köln, 26.04.2007 - 27 O 284/05

    Fälligkeit einer Betriebskostennachzahlung bei nicht ausreichend gewährter

    Dieser Auffassung ist nicht zu folgen (BGH NZM 2006, 340; so auch LG Frankfurt a.M. , NZM 2000, 27; LG Köln , NZM 2001, 617; LG Zwickau , WuM 2003, 271; Palandt/Weidenkaff , § 535 Rdnr. 97; vgl. für die Gewerberaummiete OLG Düsseldorf , WuM 1993, 411).

    Ein Anspruch des Mieters auf Übermittlung von Fotokopien von Rechnungsbelegen kommt nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ihm die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen in den Räumen des Vermieters nicht zugemutet werden kann (BGH NZM 2006, 340; LG Frankfurt a.M. , NZM 2000, 27; LG Köln , NZM 2001, 617, LG Zwickau , WuM 2003, 271).

  • LG Zwickau, 06.12.2002 - 6 S 176/02

    Übersendung von Belegkopien an den Mieter

    Nur ausnahmsweise besteht ein Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien gegen entsprechende Kostenerstattung, nämlich dann, wenn für den Mieter eine Einsichtnahme am Sitz des Vermieters oder der beauftragten Hausverwaltung unzumutbar ist, was bei einer erheblichen Entfernung der Mietwohnung vom Sitz des Vermieters bzw. der Hausverwaltung der Fall sein kann (Palandt/Weidenkaff 61. Auflage § 535 Rn. 97; OLG Düsseldorf WuM 1993, 411 [OLG Düsseldorf 22.04.1993 - 10 U 193/92] ; LG Berlin Grundeigentum 2002, 860; LG Hamburg WuM 2000, 1997; LG Frankfurt WuM 1999, 576; a.A. AG Bremen WuM 2002, 32 [AG Bremen 15.10.2001 - 8 C 148/01] ; AG Hamburg-Wansbeck WuM 2001, 362; AG Wiesbaden WuM 2000, 312 [AG Wiesbaden 19.04.2000 - 92 C 461/00 28] ; AG Köpenick MM 2000, 333).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 10.05.2013 - 1 C 22/13

    Betriebskostenabrechnung bei der Wohnraummiete: Belegeinsicht durch Übersendung

    Dieser Auffassung ist nicht zu folgen (so auch LG Frankfurt am Main, NZM 2000, 27; LG Köln, NZM 2001, 617; LG Zwickau, WuM 2003, 271; Palandt/Weidenkaff, aaO; vgl. für die Gewerberaummiete OLG Düsseldorf, WuM 1993, 411 f.).".
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.04.1999 - 64 S 399/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12307
LG Berlin, 23.04.1999 - 64 S 399/98 (https://dejure.org/1999,12307)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.04.1999 - 64 S 399/98 (https://dejure.org/1999,12307)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. April 1999 - 64 S 399/98 (https://dejure.org/1999,12307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäß erstellte Betriebskostenabrechnung; Umlagefähigkeit der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter; Fehlende Umlagefähigkeit der Kosten für die Wartung einer Rauchabzugsanlage; Umfang der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 27
 
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